Rechtsprechung
   BFH, 10.05.1972 - II 78/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1478
BFH, 10.05.1972 - II 78/64 (https://dejure.org/1972,1478)
BFH, Entscheidung vom 10.05.1972 - II 78/64 (https://dejure.org/1972,1478)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 1972 - II 78/64 (https://dejure.org/1972,1478)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1478) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 337
  • BStBl II 1972, 765
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.05.1970 - II 52/64

    Erbschaftsteuer bei Nachlassfolge nach ausländischem Recht - Erbschaftsteuer bei

    Auszug aus BFH, 10.05.1972 - II 78/64
    Da die Nacherbfolge des Klägers nicht durch den Tod der Vorerbin eingetreten war, war ihm -- anders als im Falle des § 7 Abs. 2 ErbStG (zu dessen Problematik vgl. Urteil des BFH II 52/64 vom 12. Mai 1970, BFH 105, 44, BStBl II 1972, 462) -- gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 ErbStG die vom Vorerben entrichtete Steuer abzüglich desjenigen Steuerbetrages anzurechnen, welcher der tatsächlichen Bereicherung des Vorerben entspricht.
  • FG Hessen, 06.11.2019 - 10 K 1104/18

    Erbschaftsteuerliche Behandlung der im Vermächtniswege erfolgten Zuwendung des

    In diesem Fall richtet sich die Steuerklasse bei der Besteuerung des Nacherben - abweichend von § 6 Abs. 2 ErbStG - ausschließlich nach dem Verwandtschaftsverhältnis des Nacherben zum Erblasser; das Verwandtschaftsverhältnis zum Vorerben ist nicht maßgebend (BFH-Urteil vom 10. Mai 1972 II 78/64, BStBl II 1972, 765).
  • BFH, 06.03.1991 - II R 69/87

    Herausgabeanspruch eines Vertragserben nach § 2287 BGB unterliegt nicht der

    Nicht durch § 3 ErbStG 1974 erfaßte mit einem Erbfall verbundene Vorteile (z.B. Anrechnung der vom Vorerben gezahlten Erbschaftsteuer auf diejenige des Nacherben) können die Erbschaftsteuer ebensowenig erhöhen, wie diese umgekehrt durch mit dem Erbfall verknüpfte Nachteile (nachträglicher Anfall von Ertragsteuer) gemindert wird (vgl. dazu das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Mai 1972 II 78/64, BFHE 106, 337, BStBl II 1972, 765, und den BFH-Beschluß vom 6. Dezember 1989 II B 70/89, BFH/NV 1990, 643).
  • BFH, 28.10.1992 - II R 21/92

    Erbschaftsteuerpflicht bei unentgeltlicher Übertragung des

    Wie schon § 6 Abs. 2 und 3 ErbStG 1974 sowie § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ErbStG 1974 verdeutlichen, steht außer Frage, daß der Nacherbe selbst, sofern er nicht zwischenzeitlich sein mit Eintritt des Vorerbfalles erworbenes Anwartschaftsrecht auf einen Dritten übertragen hat, bei Eintritt des Nacherbfalles mit seinem Erwerb der Erbschaftsbesteuerung unterliegt, und zwar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative ErbStG 1974 (statt vieler vgl. Meincke, Erbschaftsteuergesetz, Kommentar, 9. Aufl., § 3 Rdnr. 12 und § 6 Rdnr. 9; vgl. auch BFH-Urteil vom 10. Mai 1972 II 78/64, BFHE 106, 337, BStBl II 1972, 765, zur vergleichbaren Rechtslage nach dem ErbStG 1959).
  • BFH, 20.03.1974 - II 122/64

    Steuervergünstigung - Gesamter Erwerb des Ehegatten - Nacherbschaft -

    Gleichwohl unterwirft § 7 Abs. 1 ErbStG 1959 auch den nicht befreiten Vorerben der gleichen Steuer wie einen Vollerben; die dem Nachlaß zu entnehmende (§ 15 Abs. 4 ErbStG) und damit zu Lasten des Nacherben gehende Steuer wird nur im Fall des § 7 Abs. 3 ErbStG später auf einen Betrag gekürzt, der bei nicht befreiter Vorerbschaft ungefähr dem Nießbrauchswert entsprechen würde (vgl. Urteil vom 10. Mai 1972 II 78/64, BFHE 106, 337, [341], BStBl II 1972, 765).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht